Häufig gestellte Fragen
Nein, das JuHiPo ist ein Online-Vermittlungsportal und beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter, die z.B. ein Kind in der Schule, KiTa/KiGa usw. begleiten könnten.
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich nur durch die teilnehmenden Anbieter bzw. sozialen Dienste / soziale Einrichtungen in Ihrer Region.
Wenn die Einschulung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, können Sie bereits sehr frühzeitig eine Anfrage zur Begleitung Ihres Kindes im JuHiPo einstellen.
Sofern der Beschulungsort zum Zeitpunkt der Erstellung einer Anfrage noch nicht feststeht, muss dieser allerspätestens bei bekanntwerden nachgetragen werden!
Bitte beachten:
Ohne die Angabe eines Beschulungsortes ist eine Anfrage im JuHiPo leider nicht vermittelbar, da der Beschulungsort der Arbeitsort eines Mitarbeiters (m/w/d) ist!
Da zum Zeitpunkt der Erstellung einer Anfrage i.d.R. noch kein Stundenplan vorliegt, tragen Sie unter Stunden pro Woche in Ihrer Anfrage für eine Schulbegleitung bitte 22 Stunden ein, da diese Stundenanzahl der maximalen Beschulungsumfang im ersten Schuljahr (...ohne Ganztagsbetreuung) laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG) wäre. Wenn der Stundenplan vorliegt, dann korrigieren Sie diesen bitte.